Online-Shopping
“Weihnachten ist Shopping-Zeit! Tausende Online-Händler locken im Internet mit günstigen Angeboten. Aber nicht jeder Händler ist vertrauenswürdig. Schwarze Schafe versprechen Bestpreise, liefern aber nichts. Das Geld ist dann weg und es liegen keine Geschenke unter dem Baum.”
Das folgende Video zeigt Ihnen, wie Sie Online-Fakeshops erkennen können.
Weitere Tipps zum sicheren Online-Shopping vom anderen Ende der Welt (auf englisch) erhalten Sie unter https://www.netsafe.org.nz/online-shopping/ .
Ende der Suche?
Assistenzsysteme wie Apples Siri, Google Now, Microsofts Cortana und Amazon’s Alexa sind nicht einfach nur Suchmaschinen, sondern sie wählen die ihrer “Meinung” (besser: ihrem Algorithmus) nach passenden Links für den Nutzer aus. Bei einer Amazon-Bestellung wird daher gleich ein ganzes Bündel anderer Produkte mitangeboten.
Grundlage dafür ist die Datenspur, die wir beim Surfen im Internet hinterlassen. Diese “Signale” ermöglichen den Systemen, über uns und unsere Bedürfnisse und Gewohnheiten zu “lernen” und quasi vorausschauend je nach Situation für uns maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln.
“Anstatt dass der Nutzer Informationen selbst suchen muss, finden Informationen den Nutzer”, fasste Microsoft-CEO Satya Nadella zusammen.
BILLA-Karte?
Auch dann, wenn Sie nicht in Online-Shops einkaufen, hinterlassen Sie eine Datenspur, die sich die Marketing-Abteilungen zunutze machen möchten. Für Kundenkarten werden Rabatte, Treuegeschenke, exklusive Angebote und andere Lockangebote versprochen. Der Kunde glaubt, etwas billiger zu bekommen. Dafür gibt er persönliche Daten preis (über sein Einkaufsverhalten, Lebensgewohnheiten usw.).
Um den Preis persönlicher Daten, von Name, Adresse, Geburtsdatum bis zu Familienstand, Haushaltsgröße und Vorlieben, winken Nachlässe und Prämien. Unternehmen loben die Möglichkeit der gezielten Werbung und Kundenbindung, wobei der Kunde am Ende mehr kauft, als er beabsichtigt hatte. Durch die Aktionitis lassen sich Preise nur noch schwer vergleichen. Normalpreise werden hoch gehalten. Diese zahlen die Kunden ohne Karten.
Neben Lebensmittelketten, Drogerien und Einrichtungshändlern pflegen Baumärkte, Sportartikel- und Buchhändler das Spiel mit den Karten. Enthaltsam ist Spar: Zum einen sehe man die Herausgabe persönlicher Daten kritisch, sagt Sprecherin Nicole Berkmann. Zum anderen zahle es sich nicht aus, täglich eine Million Zahlungen auszuwerten. Branchenkollegen bezweifeln zudem, dass Kundenkarten abgesehen von Marktforschung mehr Umsatz bringen. (aus: derStandard.at vom 9. August 2016)
Wer sich nicht die Geldbörse verstopfen lassen will – jeder Kunde hortet im Schnitt gut fünf Rabattkarten –, holt sie sich aufs Smartphone. Und öffnet damit die Tür für Bewegungsprofile.
Big Data
Vor unkontrollierbaren Datenschleudern warnen die Konsumentenschützer: Der Profiteur der Bonuskarten sei weniger der Kunde als der Händler. Die gesammelten Massendaten werden zum Profiling von Individuen verwendet. Durch Verknüpfung von anonymen Daten (aus Shopping, Bewegungsprofil, Tagesablauf usw.) mit dem einer Karte zugeordneten (Personen-)Profil kann durch Analogieschlüsse (Korrelation statt Kausalität) eine Bewertung der Person (z.B. als A-, B- oder C-Kunde) durchgeführt werden.
Neue Regeln über Datenverwendung und -weitergabe verpflichten die Unternehmen, die Art der gespeicherten Daten, sowie den Zweck des Sammelns transparent zu machen. Der Kunde muss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zustimmen (was an wen wozu weitergegeben wird) und hat ein Widerrufsrecht. Außerdem kann er die Herausgabe der gesammelten Daten verlangen (z.B. Umsatzlisten der letzten drei Jahre).
Tipps für Kundenkarten
(aus: Konsument 6/2017, S. 16)
- Phantasienamen verwenden;
- der Daten-Weitergabe nicht zustimmen (nicht anhaken oder durchstreichen);
- keine Auskünfte über Einkommen, Familienstand, Hobbys, Beruf, Ausbildung, Soz-Vers-Nr, usw.;
- Anmeldung nicht im Geschäft ausfüllen;
- AGB lesen!
Handy-Apps
Handys mit ihren Apps (Die Palette reicht von Spielen mit Online-Werbung über die Taschenlampe mit GPS-Tracker bis zu Fitness- und Ernährungs-Apps) sind die idealen Sensoren zum Datensammeln. Mit ihnen lassen sich Surf-, Kommunikations- und Einkaufsverhalten dokumentieren.
“Edward Snowden warnt vor dem iPhone X.” (aus: derStandard.at vom 24. November 2017) Die jetzige Gesellschaft legt den Grundstein für den gläsernen Menschen. Fingerabdrücke, Gesichtserkennung, Retina-Scans, Ganzkörper-Scans, Stimmerkennung, zentral gespeicherte Krankenakten, Social Media, Werbenetzwerke, Rabattkarten und Wegfall von Bargeld in Bälde – Immer mehr Apps (Gratis-Software aller Art) sammeln Daten über ihre Benutzer. Diese Daten werden von den Anbietern der Apps zu Big Data zusammengefasst, um daraus Profile der Nutzer zu erstellen (Bewegungsprofile, Kundenprofile etc.). Doch wie werden diese Daten vor Missbrauch (Weitergabe an Dritte, Diebstahl) geschützt?
Je mehr Daten über eine Person verfügbar sind, desto präziser ist das Profil und desto genauer können Entscheidungen dieser Person prognostiziert werden (durch entsprechende Algorithmen), was im besten Fall maßgeschneiderte Werbung (mit minimalen Streuverlusten) ermöglicht. Wer Angebote personalisiert, kann auch Preise personalisieren. Mit persuasiver Technologie kann aber auch das Konsumverhalten von Menschen manipuliert werden.
Immer mehr Apps können auch für Überwachungszwecke eingesetzt werden (Gesichtserkennung, biometrische Logins, Stimmerkennung). Viele Menschen lassen sich für ein neues Spiel oder Spielzeug gerne an die digitale Leine nehmen, zumal der wahre Funktionsumfang der Software und noch viel mehr das Verwendungspotential der Daten (vom Profiling bis hin zu kriminellen Aktivitäten, identity theft, Spionage, Betrug) meistens unbekannt sind. Dabei sollte dem Thema mindestens soviel öffentliches und Medieninteresse entgegengebracht werden wie der Industrie 4.0.
Bonitätsbewertung
Die Aus- und Bewertung von personenbezogenen Daten wird aktuell u.a. für die Bonitätsprüfung genutzt.
“Ohne Identitäts- und Bonitätsprüfung würde E-Commerce nicht so funktionieren können, wie wir ihn kennen”, meint dazu Boris Recsey, Geschäftsführer von CRIF, einem der Big Player in Österreich.
Zur Identifikation von Personen dienen öffentlich zugängliche Quellen wie Publikationen, Bilanzen, das Firmenbuch und das Gewerberegister sowie zugekaufte Adressdatenbanken. Für die Bonitätsbewertung arbeitet CRIF mit 65 Inkassobüros und zehn Anwaltskanzleien in ganz Österreich zusammen. Veröffentlichte Bilanzen und Edikte ergänzen diese Daten. (aus: derStandard.at vom 1. Oktober 2014)
Eine kostenlose Selbstauskunft darüber, welche Daten über Ihr eigenes Unternehmen gespeichert sind, können Sie beim Kreditschutzverband von 1870 anfordern.
Zahlreiche Beiträge zum Thema Wirtschaftsauskunftsdienste, Bonität, Scoring, Inkasso, aber auch über die Zulässigkeit der Weitergabe und Verwendung von Daten zur Bonitätsbeurteilung, über die Rechte der Betroffenen, über Korrektur und Löschung von Daten bei Wirtschaftsauskunftsdiensten, sowie Umfang und Qualität von Bonitätsdaten bietet die ARGE DATEN unter http://www.argedaten.at/php/cms_monitor.php?q=BONITAET
Datenschutz
Am 7. Juni 2017 wurde ein neues Datenschutzgesetz im Ministerrat beschlossen. Die Gesetzesänderung soll im Mai 2018 in Kraft treten.
“Es trifft wirklich jeden, der mit personenbezogenen Daten arbeitet”. (aus: DBT Newsletter #12/2017) Das erste Prinzip sei, dass man immer eine Rechtsgrundlage brauche, um Daten überhaupt verarbeiten zu dürfen.
Darüber hinaus dürften nicht mehr Daten abgefragt werden als wirklich notwendig, man müsse dafür sorgen, dass sie richtig und auf dem aktuellen Stand seien, ihre Integrität und Vertraulichkeit gewährleistet sei und sie auch nur so lange gespeichert werden, wie man sie tatsächlich benötige.
Ein wichtiger Punkt sei auch die Zweckbindung der gesammelten Daten.
Auch für die Fälle, in denen die Datennutzung erlaubt ist, gilt jedoch, dass sie nur zweckgebunden eingesetzt werden dürfen, also zum Beispiel für die Abwicklung eines Kaufvertrages. Um diese Daten zum Beispiel für Werbezwecke zu nutzen, muss wieder eine neue Erlaubnis eingeholt werden.
Sie können aber auch selbst zum Schutz Ihrer Daten beitragen bzw. Ihre Datenspur “verwischen”, indem Sie z.B. anonym im Internet suchen. Dazu bieten sich Suchmaschinen an, die weder persönliche Suchprofile, noch Standortaufzeichnungen über Sie speichern. Dazu drei Beispiele:
- MetaGer wird von SUMA-EV – Verein für freien Wissenszugang entwickelt und betrieben.
- StartPage hat seinen Sitz in den Niederlanden und ist somit gegenüber der US-Gerichtsbarkeit nicht auskunftspflichtig.
- Labarama entsteht in Österreich. Inhaber ist ein Unternehmen aus Wien: Sanamed GmbH – Kosmetische, chemische, pharmazeutische Produkte, Import- und Handelsgesellschaft mbH
Conclusio
Informationskompetenz inkludiert auch die Awareness, welche Daten man generiert, wer sie wo und wie misst und sammelt und welche Auswertungen (big data) damit möglich sind.
Happy Shopping!
Dank der DSGVO kann jeder in einer formlosen Anfrage Auskunft verlangen, welche persönlichen Daten ein Unternehmen über ihn speichert und verarbeitet. Man muss seine Anfrage auch nicht präzisieren, auch wenn man dazu aufgefordert werden sollte. Neben den Daten selbst muss auch der Verwendungszweck und gegebenenfalls ihre Herkunft oder an wen sie weitergegeben werden, in der Auskunft bekanntgegeben werden. Auch die Speicherdauer ist mitzuteilen. Die Auskunft kann elektronisch, mündlich oder (im Regelfall) postalisch erfolgen.
Ab Mai 2019 soll es die “Jö-Bonus”-Clubkarte geben, die die Karten von Rewe (Merkur, Billa, Penny, teilnehmende Adeg-Kaufleute), OMV, Bawag, Libro und Pagro Diskont ersetzen soll.
Payback, ein Zusammenschluss von DM, BP, Nordsee, Fressnapf, Burgerking, ist bereits in Umlauf.
Mit Hilfe der persönlichen (Einkaufs-)Daten können Lockangebote zielgerichtet beworben werden. Die Zusatzkäufe finanzieren dann die Rabattaktionen. Zugleich werden Kunden von Einkäufen bei der Konkurrenz abgehalten.