EU-Leistungsschutzrecht für Verlage

Künftig sollen redaktionell erstellte Artikel oder deren Vorschau nicht mehr gratis über Suchmaschinen oder in sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter etc.) angezeigt werden dürfen.

Einerseits soll damit die Leistung der Verlage bzw. Journalisten geschützt werden. Andererseits soll verhindert werden, dass Google, FB, Twitter etc. mit Hilfe solcher Gratis-Inhalte Werbung verkaufen. Die Verlage argumentieren mit Einkommensentgang.

Folglich sollen die Internetkonzerne und -Plattformen für das Anzeigen von Artikeln oder Ausschnitten davon (Snippets) Lizenzen (“Link-Steuer”) an die Verlage zahlen oder mit entsprechenden Filtern solche Urheberrechtsverletzungen verhindern, indem bereits der Upload blockiert wird.

Umgekehrt argumentieren die Internetkonzerne und -Plattformen damit, dass sie den Verlagen Kundschaft bringen, indem sie die Inhalte leicht online auffindbar machen. Sie drohen damit, entsprechende Inhalte aus ihren Suchergebnissen oder News-Streams auszublenden, was einer Zensur nahekommen könnte.

Jedenfalls könnte durch das geplante Leistungsschutzrecht der Zugang der Bürger zu qualitativ hochwertigen Nachrichten und Informationen beeinträchtigt werden, zumindest dann, wenn man den Bürgern “Gratismentalität” unterstellt.

Am 20. Juni wird der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments über Reformen zum Urheberrecht entscheiden. Im Rahmen des digitalen Binnenmarkts soll eine entsprechende Richtlinie beschlossen werden.

>> Weiterführende Infos

Nachtrag am 9. Juli 2018:

Das Europaparlament den Entwurf wider Erwarten nicht durchgewunken, sodass der Entwurf im September überarbeitet werden muss. Besonders umstritten war das Leistungsschutzrecht (Art. 11) auf Online-Plattformen, das sogenannte Upload-Filter erforderlich machen würde, die jedoch vielfach als Zensur des Internet gesehen werden.

Das (Um-)Denken der Parlamentarier dürfte erst in letzter Minute eingesetzt haben, als u.a. WWW-Erfinder Tim Berners-Lee oder Wikimedia Deutschland vor der Reform warnte. Vertreter der Verwertungsindustrie sprachen hingegen von “Desinformationskampagne”. Zentrale Figur der Befürworter ist der CDU-Abgeordnete und EVP-Abgeordnete zum Europaparlament Axel Voss (Antwort von Wikimedia auf Axel Voss samt Erklärung der Interessenslage).

“Es entscheidet sich erst im äußerst intransparenten sogenannten Trilog in den kommenden Monaten, ob es am Ende dieses neue Leistungsschutzrecht wirklich geben und wie es dann ggf. genau aussehen wird.”

Nachtrag 26. März 2019:

Das Europäische Parlament hat den Entwurf zum EU-Urheber- und Leistungsschutzrecht beschlossen.

 

2 Thoughts to “EU-Leistungsschutzrecht”

  1. Hermann Huemer

    Die EU-Urheberrechtsreform hat am 20. Juni 2018 den Rechtsausschuss des EU-Parlaments passiert. Damit (vor allem mit dem § 13) kommen wir den Upload-Filtern gegen urheberrechtlich relevante Inhalte im Internet einen Schritt näher, die auch als Zensurmaschinen bezeichnet werden.

    Einerseits soll sich niemand mit fremden Federn schmücken. Andererseits sind wir doch alle “Zwerge auf den Schultern von Riesen” (1159, daher nicht mehr urheberrechtlich geschützt!).

  2. […] Internet stehen nicht mehr technische Einschränkungen entgegen, sondern rechtliche, nämlich die Schutzrechte der Verlage (und selten auch der […]

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